Kosten

Was kostet die Behandlung?

Mit chefärztlich bewilligter Verordnung erhalten Sie nach Behandlungsabschluss den mit dem Kostenträger vereinbarten Tarif zurück. Für Präventivmaßnahmen ist keine Verordnung erforderlich. Vereinbarte Behandlungstermine sind bei Verhinderung, 24 Stunden vor Beginn telefonisch abzusagen. (Bei Nichtbeachtung muss die Therapieeinheit verrechnet werden)

Wieviel bekomme ich von der Krankenkasse zurückerstattet?

Der Kostenersatz richtet sich nach den auf der Verordnung aufgelisteten Therapien. So hat jede Krankenkasse festgesetzte, jedes Jahr verhandelte Tarife für bestimmte Leistungen. Je nach Krankenkasse ergeben sich so auch bei der Refundierung Unterschiede.